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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Kunstwerken im Abo – ActionCollection.ch
ein Projekt der OnSaPa GmbH, Greblerweg 12, 8047 Zürich, Schweiz

 

Stand: 5. November 2025
 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Miet-/Abonnementverträgen («Abo») über die zeitlich befristete Überlassung von Kunstwerken («Werk», «Werke») von ActionCollection.ch, einem Projekt der OnSaPa GmbH («Vermieterin»).

1.2 Vertragspartner*in («Mieter*in») ist die im Bestellprozess genannte natürliche oder juristische Person.

1.3 Abweichende Bedingungen der Mieter*in gelten nur, wenn die Vermieterin diesen schriftlich zugestimmt hat.
 

2. Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

2.1 Das Abo kann online, per E-Mail oder schriftlich bestellt werden.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung/Invoice der Vermieterin zustande.

2.3 Die auf der Website publizierten Preise sind massgeblich (sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart). Preise verstehen sich in CHF, exkl. MWST., sofern nichts anderes vermerkt.
 

3. Abomodelle, Laufzeit und Austausch der Werke

3.1 Verfügbare Modelle: Monats-Abo, 1-Jahres-Abo, 2-Jahres-Abo (Details und Preise gemäss Website/Offerte).

3.2 Austausch: Die Vermieterin tauscht die Werke jeweils zu Beginn eines Quartals (alle 3 Monate) aus. Kuratierung und Reihenfolge liegen bei der Vermieterin; Wünsche der Mieter*in werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen aber keinen Anspruch.

3.3 Laufzeit: Monats-Abo unbefristet, Kündigungsfrist 1 Monat auf Ende einer laufenden Mietperiode. 1-/2-Jahres-Abo: feste Grundlaufzeit; Kündigung spätestens 30 Tage vor Laufzeitende, sonst Verlängerung um die ursprüngliche Periode.

3.4 Pausierungen/Unterbrüche nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin.
 

4. Lieferung, Installation, Zugang

4.1 Standardlieferung & Montage sind im Abo enthalten (Liefergebiet gemäss Website/Offerte). Termine werden koordiniert.

4.2 Die Mieter*in gewährleistet freien Zugang, geeignete/tragfähige Wände und erforderliche Bewilligungen.

4.3 Vergebliche Anfahrten, Wartezeiten über 20 Minuten sowie Zusatzleistungen (Gerüst/Lift, Spezialbefestigungen, Spachtel-/Malerarbeiten) werden nach Aufwand verrechnet.
 

5. Eigentum und Nutzungsrechte

5.1 Alle Werke bleiben ausnahmslos Eigentum der Vermieterin bzw. der berechtigten Urheber*innen.

5.2 Die Mieter*in erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Präsentation am vereinbarten Standort während der Mietdauer. Untervermietung, Verpfändung, Verkauf, dauerhafte Überlassung oder Vervielfältigung (z. B. für Merch/Drucke) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

5.3 Ein Erwerb/Buy-out ist nur via separaten Kaufvertrag möglich.
 

6. Sorgfaltspflichten der Mieter*in

6.1 Die Mieter*in behandelt die Werke mit der gebotenen Sorgfalt. Unzulässig sind u. a.: Montage/Umhängen ohne Freigabe, Nähe zu starken Wärme-/Feuchtigkeitsquellen, direkte Sonneneinstrahlung, Einsatz in Küchen/Nassräumen, übermässige Staub-/Nikotinkontamination, aggressive Reinigungsmittel.

6.2 Standortwechsel innerhalb des Objekts oder an eine andere Adresse sind bewilligungspflichtig (schriftlich).

6.3 Auf Verlangen ermöglicht die Mieter*in eine Besichtigung zur Zustands-/Sicherheitsprüfung.
 

7. Versicherung, Risiko, Schadenfälle

7.1 Basisregel: Ab Übergabe am Installationsort bis zur Rücknahme/Abbau trägt die Mieter*in das Risiko für Verlust, Beschädigung und Zerstörung (inkl. Diebstahl, Vandalismus, Feuer-, Wasser-, Elementar- und sonstige Schäden), soweit sie nicht von einer von der Vermieterin durchgeführten Transportversicherung gemäss Ziffer 8 gedeckt sind.

7.2 Versicherungspflicht: Die Mieter*in versichert die Werke während der Mietdauer angemessen (z. B. Sach-/Betriebs- oder Kunstversicherung «Nagel zu Nagel», inkl. einfacher Diebstahl und Vandalismus) mit einer Versicherungssumme pro Werk mindestens in Höhe des jeweils vereinbarten Ersatzwerts gemäss Ziff. 7.5 und erbringt auf Verlangen einen Deckungsnachweis.

7.3 Schadenmeldung: Jeder Vorfall ist der Vermieterin unverzüglich, spätestens innert 24 Stunden schriftlich mit Fotos/Protokoll zu melden; bei Straftaten zusätzlich mit Polizeirapport.

7.4 Haftung: Die Mieter*in haftet für alle Reparatur-, Restaurations-, Reinigungs- und Wertminderungskosten sowie für Selbstbehalte/Nichtdeckung ihrer Versicherung. Die Wertermittlung übernimmt die Vermieterin in Abstimmung mit Restaurator*in/Expert*in.

7.5 Ersatzwert und Verlust: Als vertraglicher Mindest-Ersatzwert pro Werk gelten CHF 5’000 (fünftausend) oder der in Offerte/Inventar/Übergabeprotokoll ausgewiesene höhere vereinbarte Ersatzwert. Bei totalem Verlust (z. B. Abhandenkommen/irreparable Zerstörung) schuldet die Mieter*in mindestens den vereinbarten Ersatzwert; die Geltendmachung eines höheren Schadens (insbesondere bei sehr gefragten Werken anhand Markt-/Galeriepreisen, Expertisen, Auktionsergebnissen) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt gleichermassen für erhebliche Wertminderungen.

7.6 Sicherungsabtretung: Die Mieter*in tritt der Vermieterin sämtliche Versicherungsansprüche ab, die ihr im Zusammenhang mit einem Werk zustehen (insbesondere aus Sach-/Kunstversicherungen), bis zur Höhe des Schadens. Die Vermieterin nimmt die Abtretung an.
 

8. Transport, Abholung und Rückgabe

8.1 Transport durch Vermieterin: Lieferung/Abholung über Kurier/Spezialtransport ist während des Transports versichert. Das Risiko geht bei Übergabe am Installationsort auf die Mieter*in über und bei Rücknahme/Abbau wieder zurück.

8.2 Selbst-Abholung/Rückgabe (nur nach schriftlicher Zustimmung): Transport und Zwischenlagerung erfolgen ausschliesslich auf Risiko und Kosten der Mieter*in; die Transportversicherung der Vermieterin gilt ausdrücklich nicht. Transportschäden gehen vollumfänglich zu Lasten der Mieter*in.

8.3 Bei Rücknahme wird der Zustand protokolliert. Fehlt die Mieter*in zum Termin, können Kosten für Leerfahrt/Wartezeit verrechnet werden.
 

9. Preise, Zahlung und Verzug

9.1 Abogebühren sind im Voraus je Periode fällig (gemäss Angebot).

9.2 Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart.

9.3 Bei Zahlungsverzug: 5 % Verzugszins p. a., Mahngebühren, Sperre des Austauschs, temporäre Demontage und/oder fristlose Kündigung nach Nachfrist. Inkasso-/Rechtskosten gehen zu Lasten der Mieter*in.

9.4 Rücknahmerecht: Bei fortgesetztem Verzug ist die Vermieterin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die sofortige Herausgabe sämtlicher Werke zu verlangen. Kommt die Mieter*in dem nicht nach, wird die Vermieterin gerichtliche vorsorgliche Massnahmen (inkl. superprovisorische Verfügung) samt polizeilicher Vollzugshilfe beantragen. Sämtliche damit verbundenen Kosten trägt die Mieter*in.

9.5 Konventionalstrafe: Wird ein Werk trotz fälliger Rückgabepflicht nicht fristgerecht herausgegeben, schuldet die Mieter*in neben der Fortzahlung der Abogebühr eine Konventionalstrafe von CHF 100 pro Tag und Werk bis zur effektiven Rückgabe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (inkl. Ersatzwert gemäss 7.5) bleibt vorbehalten.
 

10. Zutritt und Standortpflicht

10.1 Die Mieter*in erteilt der Vermieterin im Voraus die Erlaubnis, vereinbarungsgemäss während der üblichen Geschäftszeiten die Räumlichkeiten zu betreten, um Werke zu installieren, zu warten oder nach Vertragsende abzuholen. Das Betreten erfolgt nur nach Terminavis; weitergehende Rechte bleiben gerichtlichen Anordnungen vorbehalten.

10.2 Die Mieter*in hält den aktuellen Standort jedes Werks fest und meldet Standortwechsel vorab. Bei Verweigerung der Auskunft darf die Vermieterin vorsorgliche Massnahmen beantragen.
 

11. Gewährleistung und Haftung der Vermieterin

11.1 Die Vermieterin erbringt Lieferung, Montage, Austausch und Kuratierung mit Sorgfalt und fachgerecht.

11.2 Bei Pflichtverletzungen haftet die Vermieterin – ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nur für unmittelbare, vorhersehbare Schäden und maximal bis zur Höhe der in den letzten drei Monaten bezahlten Abogebühren.

11.3 Haftungsausschluss für mittelbare Schäden und Folgeschäden (Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn etc.). Zwingendes Recht bleibt vorbehalten.
 

12. Ausserordentliche Kündigung

12.1 Fristlose Kündigung bei schwerwiegender Pflichtverletzung, erheblichem Risiko für Werk/Personal oder wiederholter Terminvereitelung.

12.2 Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vermieterin schuldet die Mieter*in die Abogebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende als pauschalierten Schadenersatz, mindestens jedoch die bereits angebrochenen Perioden; der Nachweis eines geringeren/höheren Schadens bleibt möglich.
 

13. Bildrechte, Referenzen & Diskretion

Sofern die Mieter*in nicht schriftlich widerspricht, darf die Vermieterin die installierten Werke in situ fotografieren und die Bilder als Referenz (Website, Social Media, Offerten) nutzen; Geschäfts-/Personendaten werden vertraulich behandelt.
 

14. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Vermieterin (höhere Gewalt, Streik, Pandemiemassnahmen, Liefer-/Materialengpässe etc.) können Termine verschoben und Leistungen angepasst werden; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
 

15. Salvatorische Klausel und Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche/naheliegende Ersatzregel. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt, sofern nicht Originalschriftlichkeit verlangt wird).
 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich; zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben vorbehalten.

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